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Heilpraktiker und Longevity

Was ein Heilpraktiker für Longevity wirklich darf und wo die Grenzen liegen

Kurz erklärt

Heilpraktiker ist in Deutschland eine staatliche Erlaubnis, ohne Medizinstudium Diagnosen zu stellen und zu behandeln. Sie beruht auf dem Heilpraktikergesetz von 1939. Du bekommst sie ab 25 Jahren nach einer Überprüfung beim Gesundheitsamt. In Österreich gibt es den Beruf nicht. Dort bleibt Heilkunde Ärzten vorbehalten. Ein Heilpraktiker darf Blut abnehmen, Laborwerte veranlassen und Infusionen geben (Myers Cocktail, NAD+, Glutathion). Verschreibungspflichtige Mittel wie Rapamycin, Metformin, HRT oder GLP-1-Agonisten darf er nicht verordnen. Er darf Krebs nicht schulmedizinisch behandeln, nicht impfen und keine Krankschreibung ausstellen, die dein Arbeitgeber anerkennen muss. Rechne mit rund 80 bis 200 Euro für die Erstanamnese und 80 bis 250 Euro pro IV-Sitzung, alles als Selbstzahler, denn die gesetzliche Kasse zahlt in der Regel nicht. Für die meisten Longevity-Fragen ist ein Arzt mit Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren oder Ernährungsmedizin die stärkere Wahl. Er kann alles, was ein Heilpraktiker kann, plus verordnen und die volle Diagnostik anordnen.

Aktualisiert am · 10 Min. Lesezeit

Diese Inhalte dienen ausschließlich Bildungszwecken und stellen keine medizinische Beratung dar. Konsultiere immer einen qualifizierten Arzt, bevor du Änderungen an deiner Ernährung, deinem Trainingsprogramm oder deiner Nahrungsergänzung vornimmst.

Was ist ein Heilpraktiker eigentlich?

Der Heilpraktiker ist ein deutscher Sonderweg. Das Heilpraktikergesetz (HeilprG) von 1939 regelt den Beruf [1]. Ein Heilpraktiker darf heilkundlich arbeiten, ohne Arzt zu sein. Die einzige fachliche Hürde ist die Überprüfung durch das Gesundheitsamt (§2 der 1. HeilprGDV, der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz) [14]. Geprüft werden Grundkenntnisse in Anatomie, Pathologie, Gesetzgebung und Hygiene. Die Prüfung klärt, ob du eine Gefahr für Patienten wärst, nicht ob du gut heilst. Daneben brauchst du nur ein Mindestalter von 25 Jahren, einen Hauptschulabschluss, persönliche Zuverlässigkeit (keine schweren Straftaten) und gesundheitliche Eignung [14].

Die Erlaubnispflicht selbst gilt nur für Behandlungen, die der Gesundheit schaden können. Das hat der BGH 2011 in einem Fall zur Synergetik bestätigt, einer Form von Psychotherapie, die ohne Erlaubnis angeboten wurde (2 StR 580/10) [3].

Was du wissen solltest:

  • Heilpraktiker sind keine Ärzte. Eine gesetzlich vorgeschriebene Ausbildungsdauer gibt es nicht. Manche bereiten sich in wenigen Monaten Selbststudium vor, andere in mehrjährigen berufsbegleitenden Kursen an einer Heilpraktikerschule. Ein staatlich anerkanntes Curriculum oder eine einheitliche Ausbildungszeit gibt es nicht. Ärzte studieren dagegen 6+ Jahre Medizin plus Facharztausbildung.
  • Heilpraktiker dürfen keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen. Sie dürfen die in § 24 IfSG genannten Infektionskrankheiten und sexuell übertragbare Infektionen weder feststellen noch behandeln [8]. Geburten dürfen sie nicht leiten. Geht ein Problem über ihre Kompetenz hinaus, müssen sie dich aus ihrer Sorgfaltspflicht heraus an einen Arzt verweisen.
  • Heilpraktiker dürfen frei praktizieren: eigene Diagnosen stellen, naturheilkundliche Therapien anbieten, Infusionen geben und Blut abnehmen. Ein Hinweis: Eine staatlich anerkannte Zusatzqualifikation für IV-Therapie gibt es nicht. Einzelne Berufsverbände bieten Kurse an, keiner ist rechtlich vorgeschrieben oder einheitlich standardisiert.

Das gibt es nur in Deutschland. In Österreich ist Heilkunde Ärzten vorbehalten. Heilpraktiker gibt es dort nicht. Der Europäische Gerichtshof hat 2002 bestätigt, dass ein Staat diese Tätigkeit Ärzten vorbehalten darf (C-294/00) [18]. Die Schweiz geht einen eigenen Weg: Seit April 2015 gibt es dort ein eidgenössisches Diplom für nichtärztliche Naturheilpraktiker [19]. In den meisten anderen Ländern gibt es entweder Ärzte oder regulierte alternative Therapeuten, etwa Osteopathen in UK oder Naturopathen in den USA.

Für die Longevity-Szene ist der Beruf trotzdem interessant. Er schließt eine Lücke zwischen Schulmedizin und persönlicher, integrativer Betreuung.

Was kostet ein Heilpraktiker? Longevity-Leistungen und Preise

Ein Heilpraktiker bietet typischerweise Blutuntersuchungen, Hormon- und Mikrobiom-Tests, biologische Alterstests und IV-Therapien (Myers Cocktail, NAD+, Glutathion) an. Rechne mit 80 bis 200 € für die Erstanamnese, 200 bis 600 € für ein erweitertes Longevity-Labor und 80 bis 250 € pro IV-Sitzung, fast immer als Selbstzahler-Leistung. Hier ein Überblick über das übliche Angebot:

Diagnostik:

  • Erweiterte Laborpanels (Vitamin D, B12, Ferritin, Hormone). Das klassische große Blutbild (Blutbild mit Differenzialblutbild) ist nur ein kleiner, günstiger Teil davon
  • Speichel- oder Urin-Hormontests (Cortisol-Tagesprofil)
  • Darmflora- und Mikrobiom-Tests
  • Schwermetall-Tests (umstritten)
  • Bioelektrische Impedanzanalyse (misst deine Körperzusammensetzung)
  • Biologische Alterstests

Therapeutische Angebote:

  • Vitamin- und Mineralstoff-Infusionen (Myers Cocktail, NAD+, Glutathion-IV)
  • Chelat-Therapie (umstritten)
  • Darmsanierung und Mikrobiom-Aufbau
  • Akupunktur, TCM
  • Ernährungs- und Lifestyle-Coaching

Typische Kosten:

  • Erstanamnese: 80 bis 200 €
  • Folgetermine: 50 bis 120 €
  • IV-Therapien: 80 bis 250 € pro Sitzung
  • Großes Blutbild allein: meist ein kleiner Betrag. Die Beihilfe erkennt für den Blutstatus höchstens 10 € an [16]
  • Erweitertes Longevity-Labor: 200 bis 600 €
  • Mikrobiom-Test: 200 bis 400 €

Wichtig: Die gesetzliche Krankenkasse zahlt in der Regel nicht. Heilpraktiker gehören nicht zum Kassensystem. Ärztliche Behandlung erbringen dort Ärzte (§ 15 SGB V) [20]. Private Versicherungen übernehmen je nach Vertrag einen Teil. Heilpraktiker-Tarife in PKV und Zusatzversicherungen decken oft 70 bis 80 % bis zu einem jährlichen Höchstbetrag.

Was unabhängige Stellen zur Evidenz sagen. Die meisten nicht-etablierten Angebote oben hat der IGeL-Monitor (igel-monitor.de), Deutschlands wichtigste unabhängige Prüfstelle, nie bewertet [6]. Seit Januar 2022 betreibt ihn der Medizinische Dienst Bund, der Nachfolger des früheren MDS. IGeL sind Gesundheitsleistungen, die du selbst zahlst. Stand Mitte 2026 listet er rund 60 vollständig geprüfte Leistungen:

  • 0 positiv
  • 3 tendenziell positiv
  • Der Rest unklar, tendenziell negativ oder negativ

HBOT (hyperbare Sauerstofftherapie) bei Long-COVID steht dort als „unklar“. Ganzkörper-MRT als Vorsorge-Screening ist gar nicht im Katalog. Ein paar verwandte Leistungen sind dort aber bewertet. Ozon-Eigenbluttherapie bei Long-COVID gilt als „unklar“. Die Colon-Hydro-Therapie ist „negativ“. Die Früherkennung auf Vitamin-D- oder B12-Mangel ist „unklar“.

Nicht bewertet sind dort:

  • Bioresonanz
  • Angewandte Kinesiologie
  • Haarmineralanalyse auf Schwermetalle
  • Myers Cocktail und hochdosiertes Vitamin-C-IV außerhalb der Onkologie
  • NAD+-IV zur Longevity-Anwendung
  • Systemische Chelat-Therapie außerhalb gesicherter Schwermetallvergiftung

Kritische Bewertungen kommen aus der GWUP (Gesellschaft zur wissenschaftlichen Untersuchung von Parawissenschaften) und der Skeptiker-Literatur. Schau vor dem Bezahlen nach, wie igel-monitor.de die konkrete Leistung bewertet [6]. Oder prüf sie bei der GWUP oder bei PsiRam (einem deutschen Skeptiker-Wiki).

Sicherheitshinweis IV-Therapie. Ein Zugang in die Vene birgt reale Risiken: Infektion, Fehldosierung, Paravasat (die Infusion läuft ins Gewebe statt in die Vene). Das ist keine Theorie. Im Juli 2016 starben drei Patienten nach einer IV-„Krebstherapie“ mit 3-Bromopyruvat in einer von einem Heilpraktiker geführten Klinik in Brüggen-Bracht. Am 15. Juli 2019 verurteilte das LG Krefeld den Heilpraktiker wegen fahrlässiger Tötung in 3 Fällen zu zwei Jahren auf Bewährung [9].

Seitdem ist das Gesetz strenger. Seit dem 16. August 2019 braucht ein Heilpraktiker eine Herstellungserlaubnis, wenn er verschreibungspflichtige Arzneimittel für seine eigenen Patienten herstellt (§ 13 Abs. 2b AMG, eingefügt durch das GSAV) [11]. Als Grund nennt die Bundesregierung Vorfälle mit Heilpraktikern [12].

Frag jede Praxis, die du in Betracht ziehst, nach IV-Ausbildung, Dokumentationspraxis und Notfallprotokoll.

Was darf ein Heilpraktiker, was nicht? Heilpraktiker oder Arzt

Ein Heilpraktiker darf keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen (kein Rapamycin, Metformin, HRT, keine GLP-1-Agonisten), Krebs nicht schulmedizinisch behandeln, nicht impfen und keine Infektionskrankheiten behandeln, die Ärzten vorbehalten sind [8]. Ein Arzt kann all das, plus das komplette diagnostische Menü anordnen und deuten. Die rechtlichen Grenzen zählen hier mehr als das Marketing. Hier die Aufteilung:

Heilpraktiker Arzt
Diagnose stellen ja ja
Blut abnehmen, Spritzen, Infusionen ja ja
Rezeptpflichtige Mittel (Rapamycin, HRT, GLP-1) nein ja
Impfen nein ja
Infektionen nach § 24 IfSG und Geschlechtskrankheiten behandeln nein [8] ja
Eigenbluttherapie nur eine enge Ausnahme [2, 10] ja
Krankschreibung für den Arbeitgeber nein [15] ja
Gesetzliche Kasse zahlt nein [20] ja, mit Kassenzulassung

Was ein Heilpraktiker NICHT darf:

  • Verschreibungspflichtige Medikamente verordnen (inkl. Rapamycin, Metformin, HRT, GLP-1-Agonisten)
  • Die in § 24 IfSG genannten Infektionskrankheiten und sexuell übertragbare Infektionen feststellen oder behandeln [8]
  • Krebs schulmedizinisch behandeln. Nur komplementäre Begleitung ist erlaubt (z. B. hochdosiertes Vitamin C, Mistel, Ernährung). Keine Chemotherapie, keine Heilversprechen und keine öffentliche Werbung für Krebsbehandlungen (§ 12 HWG) [5].
  • Impfungen verabreichen. Alle Standardimpfstoffe sind verschreibungspflichtig und damit für Heilpraktiker tabu.
  • Eigenbluttherapie durchführen (dein eigenes Blut wird abgenommen und zurückgegeben), egal ob das Blut unverändert zurückgeht oder mit Ozon, homöopathischen Mitteln oder Vitaminen versetzt wird. Das BVerwG hat am 15. Juni 2023 (3 C 3.22, 3 C 4.22 und 3 C 5.22) entschieden: Die Blutentnahme dafür gilt nach dem Transfusionsgesetz (TFG) als Spende, auch bei kleinen Mengen [2]. Sie ist deshalb Ärzten vorbehalten (§ 7 Abs. 2 TFG) [4]. Ausgenommen ist nur ein Eigenblutprodukt, das nach einem im Europäischen Arzneibuch oder einem amtlichen EU-Arzneibuch beschriebenen homöopathischen Zubereitungsverfahren hergestellt wird. Homöopathische Tropfen oder Ozon ins Blut zu mischen reicht dafür nicht. Im Juni 2025 hat das BVerwG (3 B 27.24, 27.06.2025) die Revision gegen ein bayerisches Urteil nicht zugelassen, das auch unverändertes Eigenblut erfasst [10]. Dieses Urteil ist damit rechtskräftig.
  • Chirurgische Eingriffe jenseits sehr begrenzter Kleineingriffe

Was ein Arzt kann, ein Heilpraktiker aber nicht:

  • Zugang zu medikamentösen Therapien
  • Komplexe Bluttests und bildgebende Verfahren präziser deuten
  • Mit Fachärzten auf Augenhöhe zusammenarbeiten
  • Rezepte für HRT, GLP-1 und Cholesterinsenker ausstellen

Was ein Heilpraktiker oft besser kann:

  • Mehr Zeit pro Termin (60 bis 90 min, statt 7 bis 15 min beim Hausarzt)
  • Integrativer Blick auf Ernährung, Stress und Lifestyle
  • Offenheit für Themen, die in der Schulmedizin kontrovers sind
  • Niedrigschwelliger Zugang zu IV-Therapien

Die sinnvollste Strategie: Hausarzt, idealerweise plus Facharzt, für die medizinisch wichtigen Fragen. Ein Heilpraktiker für Lifestyle-, Ernährungs- und Supplement-Coaching. Nicht als Ersatz, sondern als Ergänzung.

Wie findest du einen seriösen Heilpraktiker?

Wähle einen Heilpraktiker aus einem anerkannten Verband (FDH oder BDH) mit Zusatzzertifizierungen (orthomolekulare, Umwelt- oder Funktionelle Medizin). Er sollte mit Ärzten kooperieren, etablierte deutsche Labore nutzen und seine Kompetenzgrenzen offen benennen. Finger weg bei Heilungsversprechen, Bioresonanz oder Kinesiologie als Kerndiagnostik und Hochdruck-Verkauf von Langzeitpaketen. Die Qualität schwankt stark, weil die Ausbildung nicht einheitlich geregelt ist. Worauf du achten solltest:

Gute Zeichen:

  • Mitgliedschaft in einem anerkannten Verband: Fachverband Deutscher Heilpraktiker (FDH) oder Bund Deutscher Heilpraktiker (BDH)
  • Medizinischer Hintergrund vor der Heilpraktiker-Prüfung (Pflegekraft, Rettungssanitäter, Apothekerin)
  • Zusatzzertifizierungen und laufende Fortbildung in evidenzbasierten Bereichen: orthomolekulare Medizin, Umweltmedizin, Funktionelle Medizin
  • Ein ärztliches Netzwerk: Die Praxis arbeitet regelmäßig mit Hausärzten, Fachärzten oder Laboren zusammen
  • Blutwerte gehen an etablierte deutsche Labore (Ganzimmun, IMD Berlin, Synlab), nicht an obskure Anbieter oder eine Black-Box-Diagnostik
  • Eine transparente Preisliste
  • Klare Kompetenzgrenzen: sagt „das ist eine Frage für einen Arzt“, wenn es passt

Warnsignale (dann geh lieber):

  • Heilungsversprechen bei schweren Krankheiten, jede Form von „Krebs heilen“ oder „wir behandeln, was die Schulmedizin nicht kann“
  • „Spezielle Tests“ ohne wissenschaftliche Evidenz, vor allem Bioresonanz oder Kinesiologie als diagnostisches Kernangebot
  • Pauschale Ablehnung der Schulmedizin, nie eine Überweisung an Ärzte
  • Eigene Produkte, die es nur dort gibt, als Haupteinnahmequelle (vor allem Supplements zum 5- bis 10-fachen Preis vergleichbarer Produkte)
  • Hoher Druck zu teuren Monats- oder Langzeitpaketen schon beim Erstbesuch
  • Aussagen, die gegen das HWG (Heilmittelwerbegesetz) verstoßen würden [5]

Wo suchen:

  • therapeutenfinder.com: großes, filterbares deutsches Verzeichnis
  • BDH-online.de (Bund Deutscher Heilpraktiker): Mitgliedersuche
  • FDH (Fachverband Deutscher Heilpraktiker): zweite große Berufsvereinigung mit eigener Suche

Bessere Wahl für die meisten Longevity-Fragen: ein Arzt mit Zusatzbezeichnung

Für die meisten Longevity-Fragen ist ein Arzt mit einer Zusatzbezeichnung (einer offiziellen ärztlichen Zusatzqualifikation) die stärkere Wahl. Er kann alles, was ein Heilpraktiker kann. Zusätzlich darf er Medikamente verschreiben und die komplette Diagnostik anordnen.

So findest du einen:

  • Ärztekammer-Suche deines Bundeslands: nach Zusatzbezeichnung filtern
  • arzt-auskunft.de: bundesweit, gleiche Filtermöglichkeit
  • Filtere nach Naturheilverfahren oder Ernährungsmedizin (beides offizielle BÄK-Zusatz-Weiterbildungen) [7]. Ein Hinweis: „Präventivmedizin“ ist keine BÄK-Zusatz-Weiterbildung. Die BÄK bietet dafür nur ein Fortbildungs-Curriculum an („BÄK-Curriculum Gesundheitsförderung und Prävention“) [13]. Manche Ärztinnen führen es als Schwerpunkt. Eine geschützte Zusatzbezeichnung, nach der du filtern könntest, ist es aber nicht.

Was er kann, was ein Heilpraktiker nicht kann:

  • Rapamycin off-label, HRT oder GLP-1-Agonisten auf Indikation verschreiben
  • Breite Labore anordnen: ApoB und Lp(a) (zwei Blutwerte fürs Herzrisiko), Hormon-Panels, oGTT mit Insulin (Zuckerbelastungstest)
  • Lebensstil und medikamentöse Therapie in einem Termin besprechen, mit integrierter Nachsorge

Typische Kosten: Ein Selbstzahler-Erstbesuch in einer Longevity-Privatpraxis kostet meist 200 bis 500 €. Ärzte müssen nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) abrechnen [21]. In der Regel geht das bis zum 2,3-fachen Satz, mit schriftlicher Begründung bis zum 3,5-fachen. Alles darüber braucht eine schriftliche Honorarvereinbarung vor der Behandlung. Ein Pauschalpreis ohne GOÄ-Ziffern auf der Rechnung ist ein Warnsignal. Frag vorher nach einem Kostenvoranschlag nach GOÄ.

Was du zum Erstbesuch mitbringst (Vorbereitungs-Checkliste):

  • Aktuelle Laborergebnisse (idealerweise max. 6 Monate alt)
  • Vollständige Medikamenten- und Supplement-Liste mit Dosen
  • Familienanamnese: Herz-Kreislauf-Ereignisse vor 65, Krebs, Demenz, Autoimmunerkrankungen bei Verwandten 1. Grades
  • Wearable-Daten, falls vorhanden (Whoop, Oura, Garmin, Apple Watch)
  • Deine Top 3 Gesundheitsziele, schriftlich

Realistische Erwartung: Ein guter Heilpraktiker kann eine wertvolle Ergänzung sein. Die Qualität hängt stark von der Person ab, weniger vom Beruf an sich.

Häufig gestellte Fragen

Zahlt die Krankenkasse (AOK, TK, Barmer) den Heilpraktiker?

Die **gesetzliche Krankenkasse (GKV)** zahlt in der Regel nicht. Heilpraktiker gehören nicht zum Kassensystem. Ärztliche Behandlung erbringen dort Ärzte (§ 15 SGB V) [20]. **Private Krankenversicherungen (PKV)** und **Zusatzversicherungen** übernehmen je nach Tarif einen Teil. Meist 70 bis 80 % bis zu einem jährlichen Höchstbetrag (z. B. 600 bis 2.000 €).

Kann ein Heilpraktiker mir Rapamycin oder NMN besorgen?

**Rapamycin: nein.** Das ist verschreibungspflichtig. **NMN** ist in Deutschland kein zugelassenes Medikament (siehe [NMN-Deutschland-Ratgeber](/de/guide/nmn-deutschland)). Ein Heilpraktiker darf dich dazu beraten, aber keine Rezepte ausstellen wie ein Arzt.

Kann ein Heilpraktiker biologische Alterstests anbieten?

Ja. Viele Heilpraktiker bieten epigenetische Alterstests an, meist über Partnerlabore. Typischer Preis: 250 bis 500 €. Wie belastbar die Daten wirklich sind, ist unterschiedlich. Siehe den [Ratgeber zu epigenetischen Tests](/de/guide/epigenetic-tests).

Was ist der Unterschied zwischen Heilpraktiker und Naturheilkunde-Arzt?

Ein **Arzt mit Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren** ist ein Vollarzt. Er bindet naturheilkundliche Therapien in sein schulmedizinisches Repertoire ein [7]. Ein **Heilpraktiker** ist kein Arzt. Für ernsthafte medizinische Fragen ist der Arzt mit Naturheilverfahren meist die qualifiziertere Wahl.

Sind IV-Therapien beim Heilpraktiker sicher?

Der venöse Zugang selbst birgt reale Risiken: Infektion, Fehldosierung, Paravasat (wenn die Infusion ins Gewebe statt in die Vene läuft). Eine staatlich anerkannte IV-Zusatzqualifikation für Heilpraktiker gibt es nicht. Schulungen laufen ausschließlich über private Verbände. Frag nach einem schriftlichen Notfallprotokoll und nach Dokumentation von Dosierung und Sterilität. Frag auch, ob bei einer Anaphylaxie (schwere allergische Reaktion) ein Arzt erreichbar ist. Das Risiko ist real. Ein bekannter Fall: Im Juli 2016 starben drei Patienten in einer von einem Heilpraktiker geführten IV-Klinik in Brüggen-Bracht. Am 15. Juli 2019 verurteilte das LG Krefeld den Heilpraktiker Klaus Ross [9]. Der Vorwurf: fahrlässige Tötung in 3 Fällen, jeweils in Tateinheit mit fahrlässigem Herstellen verfälschter Arzneimittel, sowie in einem weiteren Fall fahrlässiges Herstellen verfälschter Arzneimittel. Die Strafe: zwei Jahre Gesamtfreiheitsstrafe auf Bewährung. Seit August 2019 brauchen Heilpraktiker eine Herstellungserlaubnis für verschreibungspflichtige Arzneimittel (§ 13 Abs. 2b AMG) [11]. Dazu kommt: Für Longevity-IV-Therapien (NAD+, Myers Cocktail, hochdosiertes Vitamin C) fehlt Evidenz aus randomisierten kontrollierten Studien (RCTs). Diese konkreten Leistungen hat der IGeL-Monitor nicht bewertet [6]. In der GWUP- und Skeptiker-Literatur werden sie ungünstig bewertet.

Wie finde ich einen seriösen Heilpraktiker für Longevity?

Suche nach Heilpraktikern mit Zusatzqualifikationen in **Orthomolekularer Medizin**, **Umweltmedizin** oder **Funktioneller Medizin**. Verbandszugehörigkeit (FDH, BDH) ist ein Mindestsignal. Achte auf Kooperation mit Ärzten und etablierten Laboren.

Darf ein Heilpraktiker krankschreiben?

Nicht mit Wirkung für deinen Arbeitgeber. Das Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 5 EFZG) verlangt eine ärztliche Bescheinigung, wenn du länger als drei Kalendertage arbeitsunfähig bist [15]. Dein Arbeitgeber darf sie auch früher verlangen. Ein Heilpraktiker ist kein Arzt. Seine Bescheinigung sichert dir also keine Lohnfortzahlung. Für die Krankschreibung gehst du zum Hausarzt.

Zahlt die Beihilfe Infusionen beim Heilpraktiker?

Nur einen kleinen Teil. Für Bundesbeamte erkennt die Beihilfe höchstens 8,00 € für eine Infusion, 12,50 € für eine Dauertropfeninfusion und 3,00 € für eine Blutentnahme an [16]. Die eingebrachten Wirkstoffe beurteilt deine Beihilfestelle nach ihren eigenen Regeln. Bei 80 bis 250 € pro Longevity-Infusion bleibt der Großteil bei dir. Die Länder haben eigene Beihilfe-Regeln. Auch PKV- und Zusatztarife haben eigene Höchstsätze. Schau also vor der Buchung in deine Unterlagen.

Kann ich Heilpraktiker-Kosten von der Steuer absetzen?

Oft ja, als außergewöhnliche Belastung. Für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel reicht laut § 64 EStDV als Nachweis eine Verordnung vom Arzt oder Heilpraktiker [17]. Für wissenschaftlich nicht anerkannte Methoden brauchst du mehr. Die Vorschrift nennt als Beispiele Chelat-, Sauerstoff- und Eigenbluttherapie. Dafür brauchst du vor Behandlungsbeginn ein amtsärztliches Gutachten oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes. Das Finanzamt berücksichtigt nur, was über deiner zumutbaren Belastung liegt.

Gibt es Heilpraktiker in Österreich oder der Schweiz?

In Österreich nicht. Dort ist die Heilkunde Ärzten vorbehalten. Der Europäische Gerichtshof hat 2002 entschieden, dass ein EU-Staat das so regeln darf (C-294/00) [18]. Die Schweiz kennt keine Heilpraktiker-Erlaubnis nach deutschem Muster. Seit April 2015 gibt es dort aber ein eidgenössisches Diplom für nichtärztliche Naturheilpraktiker [19]. Ob du für eine Praxis eine Bewilligung brauchst, regelt jeder Kanton selbst.

Wie wird man Heilpraktiker?

Du musst mindestens 25 sein, mindestens einen Hauptschulabschluss haben, zuverlässig und gesundheitlich geeignet sein. Dann bestehst du die Überprüfung beim Gesundheitsamt [14]. Geprüft werden Anatomie, Pathologie, Gesetzeskunde und Hygiene. Die Prüfung klärt, ob du eine Gefahr für Patienten wärst. Eine Ausbildung schreibt das Gesetz nicht vor. Deshalb schwankt die Qualität zwischen Praxen so stark.

Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz. (1939). Heilpraktikergesetz (HeilprG)
  2. Bundesverwaltungsgericht. (2023). BVerwG, Urteil vom 15.06.2023, 3 C 3.22, 3 C 4.22 und 3 C 5.22 (Eigenbluttherapie / Transfusionsgesetz)
  3. Bundesgerichtshof. (2011). BGH, Urteil vom 22.06.2011, 2 StR 580/10 (unerlaubte Ausübung der Heilkunde, Synergetik)
  4. Bundesministerium der Justiz. (2024). Transfusionsgesetz (TFG)
  5. Bundesministerium der Justiz. (2024). Heilmittelwerbegesetz (HWG)
  6. Medizinischer Dienst Bund. (2026). IGeL-Monitor: independent benefit-harm assessments of individual health services
  7. Bundesärztekammer. (2024). (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer, Naturheilverfahren und Ernährungsmedizin
  8. Bundesministerium der Justiz. (2024). §24 IfSG, Arztvorbehalt für bestimmte Infektionskrankheiten und sexuell übertragbare Krankheiten
  9. Landgericht Krefeld. (2019). LG Krefeld, Urteil vom 15.07.2019 (NRWE: 14.07.2019), 22 KLs 14/18 (Klaus Ross, fahrlässige Tötung in 3 Fällen in Tateinheit mit fahrlässigem Herstellen verfälschter Arzneimittel, Brüggen-Bracht)
  10. Bundesverwaltungsgericht. (2025). BVerwG, Beschluss vom 27.06.2025, 3 B 27.24 (Nichtzulassungsbeschwerde, Heilpraktiker-Eigenbluttherapie)
  11. Bundesministerium der Justiz. (2019). Arzneimittelgesetz (AMG) § 13 Abs. 2b, geändert durch das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) vom 9. August 2019, BGBl. I S. 1202
  12. Bundesregierung. (2019). Entwurf eines Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung, BT-Drucksache 19/8753
  13. Bundesärztekammer. (2025). BÄK-Curriculum Gesundheitsförderung und Prävention, 4. Auflage (23.10.2025)
  14. Bundesministerium der Justiz. (2025). Erste Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (1. HeilprGDV) § 2
  15. Bundesministerium der Justiz. (2025). Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) § 5
  16. Bundesministerium der Justiz. (2025). Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), Anlage 2: Höchstbeträge für Heilpraktikerleistungen
  17. Bundesministerium der Justiz. (2025). Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) § 64
  18. Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. (2002). EuGH, Urteil vom 11.07.2002, C-294/00 (Deutsche Paracelsus Schulen für Naturheilverfahren / Gräbner)
  19. Organisation der Arbeitswelt Alternativmedizin Schweiz (OdA AM). (2015). Naturheilpraktikerin und Naturheilpraktiker mit eidgenössischem Diplom
  20. Bundesministerium der Justiz. (2025). Sozialgesetzbuch V (SGB V) § 15, Ärztliche Behandlung
  21. Bundesministerium der Justiz. (2025). Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) §§ 1, 2 und 5

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